Hinweisgebersystem

Am 02. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), entsprechend der EU-Whistleblowing-Richtlinie, in nationales Recht umgesetzt worden. Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder anderweitig Informationen über Verstöße gemäß § 2 Hinweisgeberschutzgesetz erlangt? Dann können Sie Ihren Hinweis

  • schriftlich
  • fernmündlich
  • persönlich

über das Hinweisgebersystem der Kalthoff Luftfilter und Filtermedien GmbH abgeben.
 
 
Über das Hinweisgebersystem sind gemäß § 2 HinSchG, ausschließlich Informationen zu geben über:

  • Verstöße, die strafbewehrt sind,
  • Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertreterorgane dient,
  • sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft

Bei aktuellen Gefahren oder bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte zuerst an die bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle.
 

    Wie möchten Sie Ihren Hinweis abgeben?

    Angaben zum Ereignis

    Erklärung zum Datenschutz

    Die Meldestellen sind befugt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer in den §§ 13,14 HinSchG bezeichneten Aufgaben erforderlich ist. Abweichend von Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten durch eine Meldestelle zulässig, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. In diesem Fall hat die Meldestelle spezifische und angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Interessen der betroffenen Person vorzusehen; § 22 Absatz 2 Satz 2 des BDSG ist entsprechend anzuwenden. Die vollumfänglichen Informationen zum Datenschutz finden sie hier.