Hinweisgebersystem
Am 02. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), entsprechend der EU-Whistleblowing-Richtlinie, in nationales Recht umgesetzt worden. Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder anderweitig Informationen über Verstöße gemäß § 2 Hinweisgeberschutzgesetz erlangt? Dann können Sie Ihren Hinweis
- schriftlich
- fernmündlich
- persönlich
über das Hinweisgebersystem der Kalthoff Luftfilter und Filtermedien GmbH abgeben.
Über das Hinweisgebersystem sind gemäß § 2 HinSchG, ausschließlich Informationen zu geben über:
- Verstöße, die strafbewehrt sind,
- Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertreterorgane dient,
- sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft
Bei aktuellen Gefahren oder bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte zuerst an die bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle.